Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Weiterbildungsangebote der providata GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen der providata GmbH und dem Teilnehmer an den von der providata GmbH angebotenen Weiterbildungsangeboten. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der providata GmbH in Textform bestätigt werden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.

2. Vertrag

Der Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der providata GmbH kommt durch rechtsverbindliche Anmeldung des Teilnehmers in Textform zustande. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

3. Anmeldung

Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss erfolgen und wird mit einer Anmeldebestätigung bestätigt. Die Teilnehmeranzahl ist gegebenenfalls je nach Weiterbildungsangebot begrenzt, daher werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Daten der Anmeldung werden nur für Zwecke verarbeitet, die für die Durchführung der Weiterbildungsangebote nötig sind. Die personenbezogenen Daten müssen hierbei der Wahrheit entsprechen und werden von der providata GmbH lediglich für interne Zwecke benutzt. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

4. Leistungen und Verpflichtungen

Die providata GmbH ist zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verpflichtet, sobald die Mindestteilnehmerzahl erfüllt ist. Die Mindesteilnehmerzahl variiert je nach Weiterbildungsangebot und kann den Veranstaltungsdetails auf der Anmeldeplattform entnommen werden. Im Einzelfall kann es hierbei zu Abweichungen kommen. Die providata GmbH trägt dafür Sorge, dass bei der inhaltlichen Gestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen die Leistung auf der Grundlage gebotener fachlicher und didaktischer Qualität beruht.

5. Seminargebühren und Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der providata GmbH sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen und verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Die Gebühren werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Anfallende Reisekosten bei externen Schulungen sind ggf. zusätzlich zu erstatten. Die Reisekosten, die dem Teilnehmer anfallen, müssen von diesem selbst getragen werden.

6. Rücktritt

a. Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist dazu berechtigt vor Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt muss bis spätestens zum Ende der Abmeldefrist der Veranstaltung gegenüber der providata GmbH erklärt werden – dies kann in Textform oder über die Plattform geschehen. In diesem Fall behält sich die providata GmbH vor, eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von EUR 50,00 zu erheben. Erfolgt der Eingang der Abmeldung nach Ende der Abmeldefrist oder erscheint der Teilnehmer nicht am Schulungstag, muss der volle Betrag der Kursgebühr gezahlt werden. Dies gilt auch wenn bereits Teile der Veranstaltung besucht wurden. Ein Wechsel des Dozenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt. Vertretung eines Seminarteilnehmers durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden Teilnahmevoraussetzungen bestehen. Die Stornierungskosten fallen dann nicht an. Nimmt ein Vertreter an Stelle des angemeldeten Teilnehmers an der Veranstaltung teil, entstehen diesem keine weiteren Kosten.

b. Rücktritt der providata GmbH

Die providata GmbH behält sich vor, Schulungen in begründeten Ausnahmefällen abzusagen. Sie ist hierbei dazu verpflichtet die Teilnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Leistungsumfang, Inhalt und Ort der Weiterbildungsmaßnahme

Die Weiterbildungsinhalte und der Ort der Veranstaltung ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen. Die providata GmbH behält sich vor, Schulungsinhalte aus fachlichen Gründen zu überarbeiten, sowie in Ausnahmefällen Termine und Durchführungsorte zu ändern. Über die jeweiligen Trainingsmethoden und die einzusetzende Technik entscheidet der Dozent unter Berücksichtigung von Thema und Charakter der Veranstaltung.

8. Haftung

Die Weiterbildungsveranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Dennoch übernimmt die providata GmbH keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung. Des Weiteren übernimmt die providata GmbH keine Haftung für einen mit der Weiterbildung beabsichtigten Erfolg. Haftung für eingebrachte Sachen oder Güter des Teilnehmers (Wertsachen, Garderobe, Bücher, etc.) kann nicht übernommen werden. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9. Schulungsunterlagen

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten von Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen gebührt allein der providata GmbH bzw. dem Schulungspartner. Vervielfältigung oder Auszüge daraus bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Ton- und Bildaufnahmen durch den Teilnehmer während der Weiterbildungen sind nicht gestattet. Sämtliche Lernmittel, die nicht von der providata GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind von dem Teilnehmer selbst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die providata GmbH übernimmt keinerlei Schadensersatzansprüche, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen könnten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Computer eingespielt werden.

10. Datenschutz und Datenspeicherung

Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung. Nach Beendigung der Weiterbildung werden diese auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers direkt gelöscht. Ansonsten erfolgt dies nach einer angemessenen Zeit nach der Durchführung der Veranstaltung automatisch.

11. Mitwirkung Dritter

Die providata GmbH ist dazu berechtigt, zur Ausführung der Weiterbildungsmaßnahmen Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

12. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der providata GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

13. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.



Stand: August 2022