Stornobedingungen

für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an Seminaren der Thüga Aktiengesellschaft

Stornobedingungen

Die Stornierung eines Vertrages über die Teilnahme an Seminaren durch den Auftraggeber ist ausschließlich wie nachfolgend geregelt zulässig:

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Eine Stornierung kann auch über die Thüga Akademie (Abmeldung bis zum vorgegebenen Zeitpunkt) erfolgen. Zur Wahrung der Schriftform ist auch eine EMail ausreichend.

Bei der Stornierung der Anmeldung durch den Auftraggeber

  • ab der 8 Woche bis 4 Wochen (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftragnehmer 50 % des Teilnahmeentgelts erheben.
  • bei später eingehenden Stornierungen kann der Auftragnehmer das gesamte Teilnahmeentgelt erheben.

Die Vertretung eines Seminarteilnehmers durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden Teilnahmevoraussetzungen bestehen. Die Stornierungskosten fallen dann nicht an.

Absage von Seminaren

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist beispielsweise eine nicht gegebene Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung oder die Erkrankung eines Trainers. In diesem Fall erhebt der Auftragsnehmer keine Seminarkosten. Bei Erkrankung eines Trainers wird sich der Auftragsnehmer um einen Ersatztermin bemühen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, den Auftragsnehmer trifft der Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.